Häufig gestellte Fragen zur "Seilwinden-Prüfung"

Die Zahl der im Wald eingesetzten Seilwinden dürfte allein in Baden-Württemberg mehrere Zehntausend betragen. Was viele nicht wissen: Die Seilwinden müssen regelmäßig überprüft werden. Notwendigkeit oder bürokratische Schikane? Nun, die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig und auch vermeidbare, oft schwere Unfälle beim Einsatz der Seilwinde sprechen eine eindeutige Sprache!

 

Zu dieser Thematik erhalten wir viele Anfragen, so daß wir nachfolgend in Abstimmung mit der baden-württembergischen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einige wesentliche Fakten für Sie zusammengestellt haben.

 

übrigens: wir prüfen auch selbst !

Das Forstliche Bildungszentrum Königsbronn hat für Lehr- und Ausbildungszwecke einen anerkannten Seilwinden-Prüfstand mit computergestützter Funktionsanalyse. Wir bieten Interessenten an, Ihre Seilwinde entsprechend den rechtlichen Vorgaben zu prüfen. Gerne kommen wir mit unserem mobilen Prüfstand auch zu Ihnen vor Ort!

   

Bitte beachten Sie: Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich nur auf Baden-Württemberg!

Muß ich meine Seilwinde prüfen lassen ?

Seilwinden müssen regelmäßig wiederkehrend von befähigten Personen (früher: "Sachkundige") geprüft werden.

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Was wird geprüft ?

Der sicherheitstechnische Zustand der Winde wird geprüft. Dazu gehört der Windenaufbau, alle Funktionen insbesondere die Überschneidung, Zubehörteile, Zugleistung und Bremskraft sowie die dazugehörigen Anschlagmittel.

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Wer ist eine zur Seilwindenprüfung "befähigte Person" ?

Die befähigte Person muß:

  • eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen haben
  • Berufserfahrung besitzen und eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den Arbeitsmitteln umgegangen sein
  • zeitnah beruflich im Umfeld der anstehende Prüfung des Prüfgegenstandes (Seilwinde) tätig sein
  • über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtliche des zu prüfenden Arbeitsmittels sein
  • über die notwendigen Prüfmittel (Messvorrichtungen) und ggf. Prüfräume verfügen
  • die Prüfung weisungsfrei durchführen können

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Kann ich meine Seilwinde selber prüfen ?

Die LBG Baden-Württemberg bietet in Zusammenarbeit mit dem Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn Unterweisungen zur Erlangung der "Fachkunde zur Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen für Seilwinden" an. Die Teilnehmer können dann ihre eigene Seilwinde prüfen.

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Wo gibt es Lehrgänge zum Sachkundenachweis "wiederkehrende Seilwindenprüfung" ?

Der Lehrgang zum Sachkundenachweis "wiederkehrende Seilwindenprüfung" wird für baden-württembergische Forstunternehmer, Maschinenführer, Privatwaldbesitzer etc. von der SVLFG angeboten. Der Lehrgang findet am Forstlichen Bildungszentrum in Königsbronn statt.

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Kann ich mit dem Sachkunde-Nachweis nur meine eigene Seilwinde prüfen oder auch andere Seilwinden ?

Der Sachkunde-Nachweis befähigt nur zum Prüfen der eigenen Arbeitsmittel.

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